AGB

1. Allgemeines 

  

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von /LiteraFreakPress/ Ralf Preusker gegenüber seinen privaten oder gewerblichen Kunden im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Verlages gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. 

  

2) An Autoren des Verlages erfolgt grundsätzlich kein Verkauf über diese Plattform. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

  

(3) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Diese werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

  

2. Auftragsbestätigung und Vertragsschluss 

  

(1) Die Bestellung des Kunden beim Verlag ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch mich und Übersenden einer Auftragsbestätigung oder durch Zusenden der Ware zustande. 

  

(2) Soweit der Kunde Waren über die genannte Webseite bestellt, erfolgt eine elektronische Bestätigung des Bestelleingangs, die keine Annahme der Bestellung darstellt. Die Annahme erfolgt durch Übersenden von einer Auftragsbestätigung oder durch das Zusenden der bestellten Ware. 

  

(3) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ich behalte mir vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. In diesem Fall werde ich den Kunden per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren. 

  

3. Preise und Zahlungsbedingungen 

  

(1) Die Lieferung der Waren erfolgt zu den bei der Online-Bestellung auf den Internet-Seiten angegebenen Preisen. Die Preise setzen sich zusammen aus der Kaufsumme  zzgl. Versandkosten, und sonstigen Preisbestandteilen. Die Bücher sind buchpreisgebunden.  

  

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ich über den Betrag verfügen kann. Zahlungen sind nur über die in Rechnungen ausgewiesene Bankverbindung möglich. Schecks, Wechsel oder Barzahlungen werden nicht akzeptiert. 

  

(3) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. 

  

(4) Eingehende Zahlungen werden auf etwaige Kosten, Zinsen und/oder auf die älteste fällige Hauptforderung angerechnet. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss oder wird mir nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden Bedenken bestehen, so werde ich eine sofortige Begleichung meiner ausstehenden Forderungen verlangen, auch wenn eine Stundung vereinbart war. Unter denselben Voraussetzungen kann ich nur für noch nicht erfolgte Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 

  

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von mir anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

  

4. Lieferung und Versand 

  

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Kunde ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und ob ich selbst richtig und rechtzeitig z.B. von Druckereien beliefert werde. 

  

(2) Die Waren werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Ich behalte mir Teillieferungen vor, falls dies für eine raschere Abwicklung vorteilhaft erscheint. 

  

(3) Der Versand der Waren durch mich erfolgt schnellstmöglich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Siehe dazu auch bei den Versandkosten. Dasselbe gilt für An- und Rücktransport von Waren, Material, Unterlagen usw., die der Kunde zur Verfügung stellt und zwar auch dann, wenn ich dabei tätig werde. Transportschäden sind sofort dem Frachtführer und andere Beanstandungen dem sofort Verkäufer anzuzeigen. Die Wahl des Transportmittels steht mir frei. Kosten für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte oder besondere Transportart gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde oder der Empfänger zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn ich die Versandbereitschaft mitteile. 

  

(4) Lieferverzug durch mich berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Lieferverzug wurde durch mich mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht.  Lieferfristen verlängern sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und anderen von mir nicht verschuldeten Ereignissen, wie z.B. Schwierigkeiten bei der Beschaffung der für die Leistung erforderlichen Zulieferungen von z.B. Druckmaterialien oder Drucksachen. Solche Umstände berechtigen mich auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Ein Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt. 

  

(5) Bei Annahmeverzug des Kunden oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten bin ich  berechtigt, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Kunden über. 

  

(6) Soweit ich Waren auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versende, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ich die Sache dem Transportunternehmen übergeben habe. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg hafte ich nicht. 

  

(7) Bei Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. 

  

5. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung 

  

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in meinem Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch soweit ich mich nicht ausdrücklich hierauf berufe. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die Saldoforderung. 

  

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Kunden nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf mein Eigentum hinzuweisen und mich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Kunden. 

  

(3) Der Kunde tritt mir bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche meine Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Kunde darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an mich zunichte machen oder beeinträchtigen. Zur Einziehung der an mich abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichte ich mich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Ich kann verlangen, dass der Kunde mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die mir nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen mir und dem Kunden vereinbarten Liefervertrages als abgetreten. 

  

(4) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei ich als Hersteller gelte. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerbe ich Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte zu diesen verarbeiteten Waren. 

  

(5) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware durch mich liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. 

  

(6) Der Eigentumsvorbehalt zu meinen Gunsten ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltssache ohne weiteres auf den Kunden übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen. 

  

6. Gewährleistung 

  

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

  

(2) Sollte trotz aller aufgewandten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, so werde ich vorbehaltlich nach ordnungsgemäßer Mängelrüge nach meiner Wahl eine Mängelbeseitigung oder Neulieferung vornehmen. Es ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. 

  

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, wie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

  

(4) Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie /LiteraFreakPress/ Ralf Preusker unverzüglich, innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich spätestens 6 Monate nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. 

  

(5) Ich bin berechtigt, gerügte Ware am Kundensitz zu überprüfen oder Übersendung an sich gegen Kostenerstattung zu verlangen. Vor etwaiger Rücksendung ist meine Zustimmung schriftlich einzuholen. 

  

(6) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil die von mir ausgelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

  

7. Unmöglichkeit/ Rücktritt / Schadenersatzforderungen 

  

(1) Ich hafte in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung von /LiteraFreakPress/ Ralf Preusker ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. 

  

(2) Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. 

  

(3) Die Haftung wegen Unmöglichkeit, sowie die Haftung wegen Verzögerung der Leistung werden auf insgesamt 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung sind auch nach Ablauf einer von /LiteraFreakPress/ Ralf Preusker gesetzten Frist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 

  

(4) Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn ich die Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet habe. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung von mir zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 

  

8. Datenschutz 

  

Dem Kunden ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten gespeichert werden. Die Daten werden nur zur Beantwortung von Kundenanfragen, zur Abwicklung mit dem Kunden geschlossener Verträge und für die technische Administration verwendet und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ohne Zustimmung des Kunden erfolgt nur, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten – oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Eine Kundennummer kann meinerseits angelegt werden. 

  

9. Schlussbestimmungen 

  

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Besigheim. 

  

(2) Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

  

(3) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf deren Einhaltung kann im Einzelfall nur schriftlich verzichtet werden. 

  

Amen! 

  

Disclaimer 

  

Haftungsausschluss für /LiteraFreakPress/ Ralf Preusker 

  


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Amen!